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Erste Hilfe

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit der Anmeldung zu einem unserer Kurse stimmen Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen zu. Sie können diese im folgenden lesen oder als PDF downloaden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erste-Hilfe-Ausbildung
Anbieter: Arbeiter-Samariter-Bund, Landesverband Niedersachsen e.V.,
Ortsverband Göttingen-Stadt, Fachdienst Erste Hilfe, Hagenweg 2p in 37081 Göttingen, vertreten durch die Geschäftsführung – im nachfolgenden „ASB“ genannt –
 

Geltungsbereich / Vertragsabschluss:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom ASB durchgeführten Schulungen, Beratungen und Dienstleistungen, die im weitesten Sinne dem Bereich der Erste-Hilfe-Ausbildung zuzuordnen sind. Der Kunde erkennt diese Bedingungen gegenüber dem ASB durch Auftragserteilung oder Anmeldung an. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anders lautende vom Kunden verwendete Geschäftsbedingungen bedürfen zur Einbeziehung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den ASB.
 

Anmeldung / Rücktritt:

Die Anmeldung zu unseren Lehrgängen kann telefonisch, schriftlich per E-Mail oder online über unsere Internetseite www.asb-goettingen.com erfolgen. Diese Anmeldung ist verbindlich. Über das Internet getätigte Anmeldungen werden durch uns schriftlich per E-Mail bestätigt. Dieser Bestätigung sind alle Angaben zu dem gebuchten Kurs, wie Datum, Ort und Zeit sowie weitere Informationen zur Abrechnung zu entnehmen. Der ASB behält sich vor, einzelne Kursteilnehmer im Falle einer Überbuchung abzulehnen und Ersatztermine vorzuschlagen. Sollte eine Teilnahme an einem gebuchten Kurs – egal aus welchem Grund – nicht möglich sein, so ist die Buchung 5 Werktage (Montag bis Freitag) vor Kursbeginn schriftlich zu stornieren. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim ASB.
 

Sollte keine rechtzeitige Stornierung erfolgen werden folgende Gebühren erhoben:

  • Erste-Hilfe-Grundkurs und Erste-Hilfe-Fortbildung: 30,00 Euro pro Teilnehmer
  • Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen: 30,00 Euro pro Teilnehmer
  • Erste Hilfe bei Kindernotfällen: 30,00 Euro pro Teilnehmer
  • Erste Hilfe am Hund: 25,00 Euro pro Teilnehmer
  • Sonderkurse (Erste Hilfe spezial etc.) 60% der ausgeschriebenen Lehrgangsgebühren


An Kursen, die im Geltungsbereich der DGUV 304-001 durchgeführt werden, sollen in der Regel nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Auch bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers darf die maximale Anzahl 20 Personen nicht übersteigen.
 

Schulungsort:

Die vom ASB durchgeführten Schulungen finden in der Regel in dessen Räumlichkeiten statt. Für Veranstaltungen, die in Räumlichkeiten des Kunden stattfinden, hat dieser für jeden Teilnehmer und den vom ASB gestellten Referenten Sitzgelegenheiten zu stellen. Weiterhin hat der Kunde für praktische Übungen bzw. Demonstrationen Freifläche (mindestens 6 m²) sowie Präsentationsausstattung wie z.B. Beamer und Projektionsfläche oder Flipchart und Stifte zu stellen.

Zusätzlich gilt für Kurse, deren Gebühren ganz oder teilweise durch Berufsgenossenschaften / Unfallkassen getragen werden: Der durch den Kunden zur

Verfügung gestellte Schulungsraum muss (gem. DGUV Grundsatz 304-001) mindestens 50 m² groß sein, über Tageslicht, Lüftungsmöglichkeiten und im Gebäude über Toiletten und Waschräume verfügen. Sollte bei Eintreffen das Abweichen von den oben genannten Grundbedingungen festgestellt werden, muss der Kurs abgesagt werden. Für den ausgefallenen Termin wird dem Kunden die Kopfpauschale in Höhe von 35,00 Euro brutto für 10 Teilnehmer in Rechnung gestellt.
 

Teilnahmevoraussetzungen:

Teilnahmeberechtigt an einer öffentlichen Schulung sind alle Personen ab dem 14. Lebensjahr. Diese Regelung gilt, sofern in der Kursausschreibung keine anders lautende Aussage getroffen wird. Sollten einzelne Schulungsteilnehmer die Schulung erheblich stören, ist der ASB zum Ausschluss des jeweiligen Teilnehmers berechtigt, ohne zur Erstattung von Schulungsgebühren verpflichtet zu sein.
 

Zahlungsbedingungen:

Die Lehrgangsgebühren sind grundsätzlich vor Ort zu entrichten.

Für Kurse, die über die zuständigen Berufsgenossenschaften / Unfallkassen abgerechnet werden sollen, muss spätestens am letzten Lehrgangstag ein vom auftraggebenden Unternehmen vollständig ausgefülltes Abrechnungsformular im Original bei dem Mitarbeiter des ASB abgegeben werden, der die Schulung durchführt. Auf Anfrage übermittelt der ASB ein entsprechendes Formular.

Das auftraggebende Unternehmen kann die aktuelle Version auch unter https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/abrechnungsformular.pdf eigenständig herunterladen (Hinweis: Die BG Nahrungsmittel sowie die GUV Hannover verfügen über ein eigenständiges Formular und damit verbundenes Antragswesen – hier muss das auftraggebende Unternehmen entsprechend vor Kursbeginn eine Genehmigung / Abrechnungslisten einholen. Gern informieren wir zu den Modalitäten).

Sollte die Liste nicht vollständig oder gar nicht abgegeben werden, ist das auftraggebende Unternehmen verpflichtet, die Kursgebühren in Höhe von 35,00 Euro pro Teilnehmer nach Rechnungslegung zu tragen.

Sollte eine Berufsgenossenschaft / ein Unfallversicherungsträger die Kosten nicht oder nur teilweise übernehmen, ist das auftraggebende Unternehmen verpflichtet, nach Rechnungslegung durch den ASB den Kurs komplett (bei gänzlich fehlender Kostenübernahme) bzw. nach aktuell vereinbarten Gebührensatz mit der Berufsgenossenschaft / dem Unfallversicherungsträger die Differenzkosten zu tragen.

Sollte keine Berufsgenossenschaft / Unfallkasse die Kosten übernehmen, besteht auch die Möglichkeit, direkt mit der Firma abzurechnen (Rechnung an die Firma, Verein etc.) Dazu ist es notwendig, dass der Teilnehmer eine Kostenübernahmeerklärung im Original vorlegt. Ohne Kostenübernahmeerklärung ist durch den Teilnehmer die Lehrgangsgebühr vor Ort zu entrichten. Es wird eine Quittung für die Entrichtung der Lehrgangsgebühr ausgestellt.

Bei Inhouse-Schulungen bei einem auftraggebenden Unternehmen, werden bei einer Anfahrt unter 25 Kilometern Anfahrtskosten nicht in Rechnung gestellt. Bei Anfahrten über 25 km werden dem auftraggebenden Unternehmen ab dem 26. gefahrenen Kilometer 0,50 Euro je gefahrenen Kilometer Anfahrtskosten in Rechnung gestellt. Berechnet wird der Anfahrtsweg ab der Kreisgeschäftsstelle.

Ersatzbescheinigungen kosten 10 Euro inklusive Versand. Es sind Name, Geburtsdatum und Schulungsdatum anzugeben.

Teilnahmebescheinigungen, Erste-Hilfe-Bücher und Verkaufsartikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des ASB. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der ASB über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der ASB berechtigt, Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5% und für Unternehmer in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Zahlung mit Bank- oder Kreditkarte ist nicht möglich.
 

Lehrgangsgebühren:

Die Lehrgangsgebühren sind den ausgeschriebenen Seminaren oder den Angaben unserer Website zu entnehmen.
 

Schulungsinhalte und -dauer des Lehrganges:

Erste-Hilfe-Grundkurse und -Fortbildungen für betriebliche Ersthelfer entsprechen den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) Grundsatz 304-001.

Die Inhalte anderer Schulungen sind im Angebot angegeben oder werden ggf. zwischen dem Kunden und dem ASB schriftlich vereinbart. Liegt eine solche Vereinbarung nicht mindestens 5 Werktage vor dem Schulungstermin vor, legt der Referent des ASB die Inhalte unter Berücksichtigung der Schulungsbezeichnung und des gebuchten Zeitrahmens fest.

Die Lehrgänge finden in sogenannten Unterrichtseinheiten (UE) statt. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. In der Gesamtzeitplanung sind auch die Pausen enthalten.

  • Erste-Hilfe-Grundkurs und Erste-Hilfe-Fortbildung: 9 UE
  • Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen: 9 UE
  • Erste Hilfe bei Kindernotfällen: 9 UE
  • Erste Hilfe am Hund: 4 UE
  • Alle anderen angebotenen Kurse nach Angabe der Lehrgangsausschreibung


In der Regel wird nach spätestens 2 Unterrichtseinheiten (90 Minuten) eine Pause eingelegt. Bei Tageskursen ist zudem auch eine Mittagspause von ca. 30 bis 45 Minuten eingeplant.
 

Absage des Lehrgangs:

Der ASB behält sich das Recht vor, einen geplanten Kurs abzusagen, wenn nicht genügend Anmeldungen vorliegen. Sollte es zu einer Kursabsage kommen, werden bereits angemeldete Teilnehmer informiert.

Kunden, die einen vollständigen Kurs buchen, haben zu gewährleisten, dass die Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern nicht unterschritten wird. Sollte dies dennoch der Fall sein, behält sich der ASB das Recht vor, die Differenz der fehlenden Teilnehmer dem Kunden gem. der ausgeschriebenen Lehrgangsgebühren in Rechnung zu stellen.
 

Haftung:

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der ASB nur, wenn diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragsverpflichtung durch den ASB beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der ASB nicht für eine fehlerhafte Anwendung der vermittelten Schulungsinhalte.
 

Datenerfassung und Datenschutz:

Die Teilnehmer erklären sich mit Ihrer Anmeldung damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift, E-Mail, Telefonnummer) für die Lehrgangsabwicklung und Abrechnung gegenüber externen Kostenträgern gespeichert werden. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden angewendet.
 

Urheberrecht:

Der ASB behält sich sämtliche Rechte an den Schulungsinhalten und Schulungsunterlagen vor. Eine gewerbliche Nutzung der Schulungsinhalte und -unterlagen durch den Kunden ist nicht zulässig. Jede Vervielfältigung der Schulungsunterlagen bedarf der vorherigen Zustimmung durch den ASB.
 

Anwendbares Recht / Gerichtsstand:

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover, Niedersachsen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 

Salvatorische Klausel:

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde rechtsunwirksam sein sollten, werden dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und damit die Gültigkeit der gesamten AGB nicht berührt.

Die unwirksame Vereinbarung ist vielmehr in eine den gesetzlichen Anforderungen und den erkennbaren Interessen der Parteien entsprechende Vereinbarung zu ändern, so wie es dem Sinn und Zweck der Regelung entsprechen würde und von den Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart worden wäre.

Gleiches gilt für den Fall, dass es bei der Auslegung einer einzelnen oder mehrerer Vereinbarungen zwischen den Parteien zu unterschiedlichen Auffassungen kommt.

 

Stand: 24.02.2022